Installation von Pfarrer Kraus am 30. Oktober

Pfarrverband mit Flintsbach

Im Zuge der Neustrukturierung unseres Bistums soll aus den Pfarreien Mariä Himmelfahrt, Brannenburg, Christkönig, Degerndorf und St. Martin, Flintsbach ein neuer Pfarrverband gebildet werden. Die Pfarreien erhalten ab Herbst 2011 mit Pfarrer Helmut Kraus eine gemeinsame Leitung und werden nach einiger Zeit zu einem Pfarrverband zusammengeschlossen.

Unser neuer Pfarrer

Seit Ende September wohnt Pfarrer Kraus im Pfarrhaus in Degerndorf. Die feierliche Einführung in sein Amt als neuer Pfarrer der Pfarreien Mariä Himmelfahrt, Christkönig und St. Martin fand am Sonntag, 30.10.2011 statt.

Pfarrer Kraus wurde 1993 zum Diakon geweiht und war in einem Pfarrverband mit fünf kleinen Pfarreien im Landkries Erding tätig. 1994-1997 leistete er seine erste Kaplansstelle in Peiting im Dekanat Rottenbuch und 1997-1999 seine zweite Kaplansstelle in Bad Aibling ab. Die letzten 12 Jahre war er als Priester in Peiting tätig.

Struktur- und Personalplan 2010

Am 23. Juli 2010 wurde in der Erzdiözeses München und Freising die Struktur- und Personalplanung 2020 in Kraft gesetzt und gleichzeitig ein Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung von Seelsorgeeinheiten veröffentlicht.

Zwar sind im Personalplan für den neuen Pfarrverband zwei Priester und ein Gemeindereferent vorgesehen, wegen personeller Engpässe im Bistum wird sich die Zuteilung eines zweiten Priesters jedoch voraussichtlich um ein Jahr verzögern.

Der Orientierungsrahmen sieht vor, dass jede Pfarrei ihren Pfarrgemeinderat, der für die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort verantwortlich ist, behält. Zusätzlich wird ein Pfarrverbandsrat gebildet, in dem beispielsweise über Gottesdienstzeiten und Sakramentenvorbereitung beraten wird.

Die einzelnen Kirchenverwaltungen und Kirchenstiftungen bleiben ebenfalls erhalten. Das Personal wird jedoch bei der Kirchenstiftung des Pfarrverbandssitzes angestellt und auch der Haushalt soll hier zentral verwaltet werden. Einzelheiten wird ein zu schließender Kooperationsvertrag regeln. Name und Sitz des Pfarrverbands werden vom Erzbischof festgelegt.

Quelle:

Orientierungsrahmen und Struktur- und Personalplanung 2020

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